Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MLnetworX
Allgemein:
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Geschäftsvorgänge mit MLnetworX.
Der Kunde ist für den Inhalt seiner Webseiten selbst verantwortlich. Mit Erteilung des Auftrages sichert der Kunde zu, KEINE Inhalte zu eröffentlichen, die öffentlichen Anstoß erregen, Pornographie im Sinne der Gesetzsprechung (neues Multimedia-Gesetz) enthalten, politisch extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen oder sonst wie gegen geltendes nationales und internationales Recht verstoßen.
Der Kunde stellt MLnetworX von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Es besteht diesbezüglich von Seiten MLnetworX keine Prüfungspflicht der Seiten des Kunden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass MLnetworX in dem Fall, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden, oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der zugänglich gemachten Inhalte ist, berechtigt ist, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
MLnetworX verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen hinsichtlich aller Geschäftsvorgänge und -planungen seitens des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit einem zu erledigenden Auftrag bekannt werden.
Wünscht ein Vertragspartner die Änderung einer verbindlichen Fassung der Leistungsbeschreibung oder sonstiger für die Erstellung der Site benötigter Unterlagen, so wird die Änderung nur verbindlich, wenn der andere Vertragspartner ihr schriftlich zugestimmt hat. Entsteht wegen einer nachträglichen Änderung durch den Auftraggeber für MLnetworX ein zusätzlicher Aufwand, so wird dieser Aufwand vom Auftraggeber vergütet.
Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines erheblichen Mangels, so wird die Bezahlung nach 4 Wochen nachdem MLnetworX die Fertigstellung erklärt hat, fällig.
Webdesign, Wartung von Webseiten:
MLnetworX konzipiert, designed und erstellt Ihren Internetauftritt. MLnetworX pflegt Ihre Webseiten.
Hierzu werden gesonderte Verträge unterzeichnet.
Mit der Annahme eines Auftrages oder einer Bestellung in schriftlicher Form kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Dienstleistungen zwischen MLnetworX und dem Kunden (Auftraggeber) zustande.
Die Pflege der Webseite beginnt mit Abschluss des Pflegevertrages. Mindestvertragsdauer 12 Monate, gerechnet vom Ende des bei Pflegebeginns laufenden Kalendervierteljahres. Der Pflegevertrag kann schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der Mindestvertragsdauer.
Sofern nicht anders vereinbart, muss nach Vertragsabschluß eine Zahlung von einem Drittel des Kostenvoranschlages erfolgen.
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist MLnetworX berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und einen evtl. Schadensersatz geltend zu machen.
Bei verspäteten Zahlung ist MLnetworX berechtigt, bankübliche Zinsen
ab Rechnungsdatum in Rechnung zu stellen.
Anfallende Mahngebühren zahlt der Kunde.
Gelieferte Webseiten und von MLnetworX erstellte Grafiken bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MLnetworX und unterliegen dem Copyright ©. Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge.
Support:
In den Leistungen ist ein kostenloser Telefon- und e-Mail Support enthalten. Aus diesem kostenlosen Angebot resultiert keine Leistungspflicht für MLnetworX. Im insbesonderen keine zeitliche Verpflichtung.
Webhosting:
Der Kunde hat freie Providerwahl, MLnetworX ist jedoch nicht haftbar für Probleme, Störungen etc., die mit den jeweiligen Providern auftreten könnten, die monatlich anfallenden Kosten des Provider sowie evtl. anfallende Einrichtungsgebühren etc. trägt der Kunde.
Abschluss:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.
Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
© m-l-x 2002 |
Stand 01/2002
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